Neuer DAHZ-Hygieneleitfaden 2026: Was sich für Schutzhüllen ändert
Warum das jetzt wichtig ist
Der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) hat am 31. März 2026 die 17. Ausgabe seines Hygieneleitfadens veröffentlicht — erarbeitet gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Zahnmedizin der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und mit Unterstützung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die ihn ebenfalls auf ihrer Website bereitstellt. Dieser Leitfaden ist die Vorlage, an der die meisten deutschen Praxen ihren eigenen Hygieneplan ausrichten, und er gilt bei Praxisbegehungen als aktueller Stand der Wissenschaft. Das überarbeitete Kapitel 7 zur Aufbereitung von Medizinprodukten enthält nun einen Abschnitt, der Schutzhüllen namentlich benennt und ihre Verwendung mit einer konkreten Risikoeinstufung und einer konkreten Aufbereitungsregel verknüpft. Wer eine Praxis in Deutschland führt oder beliefert, sollte das vor der nächsten Überarbeitung des Hygieneplans lesen — nicht erst bei der Begehung.
Was sich konkret geändert hat
Der Leitfaden behält die bestehende Einstufung bei: unkritisch (kein Schleimhautkontakt), semikritisch A und B (Schleimhautkontakt, unterschieden nach Aufwand der Aufbereitung) sowie kritisch A und B (durchdringt Haut oder Schleimhaut, Kontakt mit Blut oder Wunden). Neu ist, wie er mit Medizinprodukten umgeht, die bestimmungsgemäß mit der Schleimhaut in Kontakt kämen, bei denen dieser Kontakt aber durch eine vom Hersteller empfohlene Einweg-Schutzhülle verhindert wird.
- Der Leitfaden unterscheidet jetzt zwei Wege, wie ein Medizinprodukt ohne Schleimhautkontakt auskommt. Der eine ist echter kontaktloser Einsatz — als Beispiel nennt der Leitfaden Polymerisationslampen, Intraoralkameras oder Intraoralscanner, die ohne Gewebekontakt eingesetzt werden, etwa durch Abhaltetechnik oder Kofferdam. So verwendet, gelten sie als unkritisch. Der andere Weg ist Kontaktverhinderung durch eine Schutzhülle, die der Leitfaden in einer eigenen Kategorie behandelt.
- Im Abschnitt zur Schutzhülle namentlich genannt: Röntgensensoren, Speicherfolien, Polymerisationslampen und Intraoralkameras. Werden sie mit der in der Gebrauchsanweisung empfohlenen Schutzhülle verwendet, gelten sie als semikritisch A.
- Neu und konkret: Wird ein als semikritisch A eingestuftes Medizinprodukt mit der empfohlenen Schutzhülle verwendet, muss die Aufbereitung nicht in einem separaten Raum erfolgen.
- Der Leitfaden stellt klar, dass eine Schutzhülle allein die Einstufung eines Medizinprodukts nicht herabsetzt — als Beispiel nennt er ein als semikritisch B eingestuftes Produkt, das diese Einstufung behält, unabhängig davon, ob eine Schutzhülle verwendet wird.
- Er weist zudem auf eine Grenze bei der Validierung hin: Da Sensoren und Kameras nicht maschinell im Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG) aufbereitet werden können, kann sich eine Praxis, die sie manuell aufbereitet, nicht auf einen Äquivalenznachweis zum maschinellen Verfahren berufen — dieser Nachweis gilt nur für Produkte, die grundsätzlich auch maschinell aufbereitet werden könnten. Die manuelle Aufbereitung dieser Produkte muss eigenständig validiert werden, mit einem eigenen dokumentierten Verfahren.
- Der Leitfaden wiederholt eine Warnung zu den Schutzhüllen selbst: Wie bei Einmalhandschuhen können unbemerkte Mikroläsionen auftreten. Der Nutzen der Schutzhülle liegt in einer erleichterten Aufbereitung und geringeren Anschmutzung des darunterliegenden Produkts — nicht darin, dass Reinigung und Desinfektion nach Entfernen der Hülle entfallen.
Was das für die Behandlung bedeutet
Für die meisten Praxen ändert sich am Behandlungsstuhl nichts. Eine Sensorhülle oder ein Kamerabezug zwischen zwei Patienten ist längst Standard. Was sich ändert, ist die Dokumentation, auf die man sich bei einer Überprüfung des Hygieneplans oder bei einer Begehung berufen kann — für zwei konkrete Fragen.
- Wo findet die Aufbereitung statt? Wird Ihr Sensor, Ihre Speicherfolie, Ihre Polymerisationslampe oder Ihre Kamera direkt am Behandlungsplatz abgewischt statt in einem separaten Raum, ist der Abschnitt zu semikritisch A die Grundlage dafür — vorausgesetzt, die vom Hersteller empfohlene Schutzhülle wird jedes Mal verwendet, nicht nur gelegentlich.
- Wie wird das manuelle Abwischen validiert? Gibt es für ein Produkt kein maschinelles Verfahren, muss die schriftliche Vorgehensweise — Mittel, Einwirkzeit, Technik — als eigenständig validiertes Verfahren stehen. Ein Hinweis, dies sei „äquivalent" zu einem RDG-Zyklus, der anderswo in der Praxis läuft, reicht nach diesem Leitfaden nicht aus, da dieser Äquivalenznachweis für ein Produkt ohne maschinelle Option von vornherein nicht zur Verfügung steht.
Keiner dieser Punkte erlaubt es, das Abwischen wegzulassen. Die Schutzhülle hält das Medizinprodukt von der Schleimhaut fern, ersetzt aber nicht Reinigung und Desinfektion des Produkts, weil die Hülle unbemerkt versagen kann.
Was Sie prüfen sollten
- Verwenden Sie für jedes Produkt — Sensor, Speicherfolie, Polymerisationslampe, Kamera — genau die in der Herstelleranweisung empfohlene Schutzhülle, nicht eine generische Alternative. Die Vereinfachung zum Aufbereitungsort gilt nur, wenn tatsächlich diese empfohlene Hülle im Einsatz ist.
- Ergänzen Sie Ihren Hygieneplan um die schriftliche Feststellung, dass die Aufbereitung dieser Produkte keinen separaten Raum erfordert und dass dies an die Verwendung der Schutzhülle gebunden ist — lassen Sie diese Bedingung nicht implizit.
- Überprüfen Sie das schriftliche Verfahren für jedes manuell aufbereitete Produkt. Stellen Sie sicher, dass es als eigenständig validiertes Verfahren dokumentiert ist und nicht als Äquivalent zu einem maschinellen Zyklus beschrieben wird.
- Zitieren Sie bei Bezugnahme auf diesen Leitfaden Ausgabe und Stand: 17. Ausgabe 2026, Stand 31.03.2026. Der DAHZ veröffentlicht digital und passt bei Bedarf an — das Datum ist deshalb relevant.
- Wird Ihre Polymerisationslampe, Kamera oder Ihr Scanner tatsächlich ganz ohne Schleimhautkontakt eingesetzt — vollständige Abhaltetechnik, Kofferdam —, prüfen Sie, ob sich das als unkritisch dokumentieren lässt, was geringere Aufbereitungsanforderungen mit sich bringt als semikritisch A.
Quellen
- Hygieneleitfaden, 17. Ausgabe 2026 (Stand 31.03.2026) — Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) / Bundeszahnärztekammer (BZÄK), 2026-08-20




